Satzung
Satzung des Musikverein Schutterwald e.V.
Stand: Mitgliederversammlung 07. März 2018
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Ziele
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Ehrenordnung
§ 7 Beitragsordnung
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 10 Organe des Vereins
§ 11 Hauptversammlung
§ 12 Gesamtvorstand
§ 13 Vergütung für die Vereinstätigkeit
§ 14 Kassenprüfung
§ 15 Satzungsänderung
§ 16 Auflösung
§ 17 Datenschutz
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
Ehrenordnung
Präambel
1. Die Satzung des Musikverein Schutterwald e.V. sieht in § 6 die Möglichkeit des Erlasses einer Ehrenordnung durch die Hauptversammlung vor.
2. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Musikverein Schutterwald e.V. in der Haupt-versammlung am 28. April 2010 die folgende Ehrenordnung erlassen.
§ 1 Ehrungen des Vereins
1. Der Musikverein Schutterwald e.V. ehrt in Zusammenarbeit mit den Junge Musiker e.V. Personen, die sich um den Verein und dessen Belange besonders verdient gemacht haben. Dabei wird die Zugehörigkeit bei den Junge Musiker e.V. in die Gesamtzugehörigkeit eingerechnet.
2. Der Musikverein Schutterwald e. V. verleiht folgende Ehrungen: a) Auszeichnungen b) Ernennung zum Ehrenmitglied
§ 2 Auszeichnungen
Der Musikverein Schutterwald e. V. verleiht folgende Auszeichnungen:
1. Die silberne Ehrennadel für 10-jährige aktive Tätigkeit
2. Die silberne Ehrennadel für 25-jährige aktive und passive Tätigkeit
3. Die goldene Ehrennadel mit Urkunde für 40-jährige aktive Tätigkeit
4. Die große goldene Ehrennadel mit Urkunde für 50-jährige aktive und passive Tätigkeit
5. Eine Urkunde sowie ein Präsent für 60- bzw. 70-jährige (usw.) Tätigkeit erhalten alle aktive und passive Mitglieder
Hinweise:
a) Aktive Musiker, die i. S. der Nr. (2) - (4) eine Zugehörigkeit vorweisen, erhalten zusätzlich ein Präsent.
b) Passive Mitglieder, die der Vorstandschaft angehören, sind i. S. dieser Ehrenordnung als aktive Mitglieder zu betrachten, solange diese in der Vorstandschaft tätig sind.
§ 3 Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
1. Die Ehrenmitgliedschaft des Vereins kann an aktive und passive Mitglieder verliehen werden.
2. Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden, wenn sich die betreffende Person in überragender Weise in einer konkreten Funktion oder Stellung - 40 Jahre lange - den Verein gefördert und unterstützt haben.
§ 4 Verfahren der Ehrung
1. Über die Auszeichnungen nach § 2 Nr. (1) - (5) entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag der zuständigen Abteilung des Vereins.
2. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft nach § 3 entscheidet die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands.
§ 5 Widerruf von Ehrungen
1. Die Ehrungen und Auszeichnungen des Vereins nach dieser Ehrenordnung können jederzeit widerrufen werden, wenn sich die betroffene Person vereinsschädlich oder als unwürdig für den Behalt der Ehrung erwiesen hat.
2. Über den Widerruf der Ehrung entscheidet die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands. Die Entscheidung der Hauptversammlung ist abschließend.
3. Dem Betroffenen ist vor der Entscheidung durch den Vorstand schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör).
4. Der Betroffene ist verpflichtet, nach der Entscheidung der Hauptversammlung die Ehrung binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung an den Vorstand des Vereins zurückzugeben.
§ 6 Vereinsinterne Ehrungen mit Auftritt der Musikkapelle
Sofern die betreffenden Personen es nicht ablehnen, bringt die Musikkapelle bei folgenden Anlässen ein Ständchen dar:
1. ab dem 50. Geburtstag von aktiven Mitgliedern, danach alle 10 Jahre
2. ab dem 70. Geburtstag von Ehrenmitgliedern, danach alle 5 Jahre.
3. zur Goldenen-, Diamantenen und Eisernen Hochzeit von aktiven Musiker oder Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Der Vorstand entscheidet hierüber in jedem Einzelfall. Alle anderen Mitglieder erhalten ein Präsent.
Bei all diesen Ehrungen wird ein Präsent überreicht.
§ 7 Beerdigung von verstorbenen Mitgliedern
Stirbt ein aktiver Musiker, ein Vorstandsmitglied oder ein Ehrenmitglied erhält dieser als letzten Gruß des Vereins:
1. einen Kranz oder ähnliches, der von einer beauftragten Firma bzw. Person auf den Fried-hof bzw. Leichenhalle gebracht wird.
2. Heilige Messe für verstorbene Mitglieder. In der alljährlichen stattfindenden Messe werden die Verstorbenen, Gefallenen und vermissten Mitglieder des Vereins geehrt. Die Musikkapelle gestaltet die Messe musikalisch.
Hinweis:
Eine musikalische Umrahmung des Seelenamts (sofern dies stattfinden sollte) wird nur auf besonderen Wunsch der Familie des verstorbenen Mitgliedes im Einzelfall geprüft und durch den Vorstand entschieden.
§ 8 Bekanntmachung
1. Diese Ehrenordnung muss zu ihrer Wirksamkeit den Mitgliedern bekannt gegeben werden.
2. Für die Bekanntgabe der Ehrenordnung, sowie deren Änderungen und die Aufhebung ist der Vorstand des Vereins verantwortlich.
3. Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung am 28. April 2010 und auf der Homepage des Vereins (www.musik-schutterwald.de).
§ 9 Änderungen und Aufhebung der Ehrenordnung
1. Für die Änderung oder Aufhebung dieser Ehrenordnung ist auf Antrag des Vorstands ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.
2. Für die Beschlussfassung gelten die Regelungen der Vereinssatzung.
§ 10 Wirksamkeit der Ehrenordnung
Die Ehrenordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung gemäß § 8 in Kraft.
Beitragsordnung für den Musikverein Schutterwald e. V.
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 7 der Satzung des Musikverein Schutterwald e.V. in der Fassung vom 28. April 2010.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Hauptversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 28. April 2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird gem. § 17 der Satzung auf der Vereinshomepage des Musikver-ein Schutterwald e. V. (www.musik-schutterwald.de) sowie in einem außerordentlichen Mitgliederbrief bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als verbindlichen Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt.
IV. Regelungen
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Hauptversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31. März des Folgejahres. Fasst die Hauptversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt ist der volle Beitrag zu zahlen.
6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss dem Vorstand oder einem seiner Mitglieder spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Geschäftsjahr.
7. Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.05. des Jahres fällig.
8. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben und auf das Konto des Vereins eingezahlt. Die Bankverbindung lautet: Kontonummer 3000057, Bankleitzahl 66450050, Institut: Sparkasse Offenburg/Ortenau. [ Ergänzung des Webmasters: IBAN: DE12664500500003000057, BIC: SOLADES10FG] Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
9. Rückbelastungen durch nicht gemeldete Kontolöschungen bzw. Kontoänderungen und/oder ungedeckte Konten gehen nicht zulasten des Vereins, sondern werden durch das jeweilige Mitglied getragen. Anfallende Gebühren wird dem Mitglied zusätzlich zum Vereinsbeitrag belastet und per Lastschriftverfahren eingezogen.
Anlage A zur Beitragsordnung
I. Mitgliedsbeitrag
In der Hauptversammlung am 01. April 2009 wurde beschlossen den damaligen Mitgliedsbeitrag von 15,34 Euro anzupassen. Die Anpassung erfolgt in zwei getrennten Schritten.
1. In den Jahren 2009 und 2010 beträgt der Beitrag für aktive und passive Mitgliedschaft im Musikverein Schutterwald e.V. 18,00 Euro.
2. Ab dem Jahr 2011 beträgt der Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder 20,00 Euro.
3. Ab dem Jahr 2012 beträgt der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder 40,00 Euro, für alle anderen Mitglieder (passive & fördernde) 20,00 Euro. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Weitere Beitragsanpassungen können in der Hauptversammlung beschlossen werden und ändern demnach auch die Anlage A der Beitragsordnung.
II. Uniform
Alle aktiven Mitglieder erhalten vom Musikverein Schutterwald e.V. während ihrer aktiven Zeit eine Vereinsuniform. Aufgrund der kostenintensiven Anschaffung erhebt der Verein einen Eigenanteil und Kaution. Bei Übergabe der Uniform erhält das Mitglied ein Formular, das über Eigenanteil und Kaution informiert und unterschrieben abgegeben werden muss.
Der Eigenanteil ist nicht rückerstattungsfähig. Die Kaution wird bei Ausscheiden und nach erfolgter Rückgabe der Uniform an die jeweiligen Mitglieder ausbezahlt.
1. Der Eigenanteil für die Uniform beträgt ab dem 01.01.2010 35 Euro.
2. Die Höhe der Kaution beläuft sich ab dem 01.01.2010 auf 65 Euro.
3. Der Gesamtaufwand pro Mitglieder und Uniform beträgt demnach 100 Euro.
4. Der Musikverein Schutterwald organisiert die Abholung und die Reinigung der Uniform.
5. Bei Abgabe der Uniform gehen die Kosten für Reinigung der Uniform zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes. Diese werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Kautionsbetrag abgezogen. Derzeit belaufen sich die Reinigungskosten auf ca. 15 Euro.
6. Eine Rabattstaffelung für Familien wird nicht gewährt und ist nicht Bestandteil dieser Beitragsordnung.
7. Alle Mitglieder, die vor dem 01.01.2010 eine Uniform bezogen haben, erhalten keine Nachforderung. Die auf dem Formblatt vermerkte Kaution bzw. Eigenanteil gilt weiterhin.
Hinweis:
Das Formular ist nach den neuen Regelungen abzuändern.
III. Polo T-Shirt
Der Musikverein stellt all seinen Mitgliedern ein besonders Polo T-Shirt zur Verfügung. Aufgrund der Anschaffungskosten leistet das Mitglied einen Eigenanteil, der nicht rückerstattungsfähig ist. Für aktive Mitglieder beträgt der Eigenanteil derzeit 5 Euro, für passive Mitglieder beläuft sich der Eigenanteil auf 10 Euro.